Regelung der Fahrzeugnutzung

Dies sind unsere Regeln zum Parken und zur Fahrzeugnutzung:

Grundsatz

Grundsätzlich ist das Befahren des Geländes nur denjenigen gestattet, die über eine kostenpflichtige Vereinsparkscheibe verfügen. Man sollte meinen, dass dies selbstverständlich ist, aber vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Vereinsparkscheibe nur für ein Auto gilt (eine Parkscheibe = ein Auto zur Zeit auf dem Gelände). Auch Gäste haben keine Zufahrt ohne Parkscheibe.

Das Vereinsgelände darf nur im Schritttempo mit 5 km/h befahren werden!

Fahrverbotszeiten

Nach dem Beschluss der Mitglieder, ist in der Zeit von 1. Mai bis 30. September das Befahren des Vereinsgeländes eingeschränkt und täglich in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr nicht gestattet. Bei Anmietung des Vereinshauses gelten hierzu Sonderregelungen, wobei noch immer um Rücksichtnahme gebeten wird!

Parken auf dem Vereinsgelände

Es gilt das zum Grundsatz Gesagte entsprechend: Geparkt werden darf nur ein Fahrzeug mit gut sichtbar ausgelegter Parkscheibe. Gäste, Besucher etc., die über keine Parkscheibe verfügen, dürfen ihr Fahrzeug – im Interesse der übrigen Vereinsmitglieder – auch nicht auf dem Gelände abstellen.