Wie bekomme ich einen Kleingarten?
Wie Sie sich vielleicht denken können, haben wir schon aufgrund unserer bevorzugten Lage eine Vielzahl von Interessenten für unsere Parzellen. Und seit Beginn der Pandemie ist die Zahl der Bewerbungen noch einmal deutlich angestiegen. Wir haben bereits über 200 Bewerber auf unserer Warteliste. Pro Jahr werden aber nur wenige Parzellen frei, sodass die Wartezeit jetzt schon bei über 20 Jahren liegt, selbst wenn einige der Bewerber im Laufe der Jahre abspringen sollten. Wir haben unsere Warteliste deshalb für die nächsten Jahre geschlossen.
Es tut uns leid, dass wir Ihren Wunsch nach einem Kleingarten in unserem Verein nicht erfüllen können, und drücken Ihnen die Daumen, dass Sie in anderen Vereinen fündig werden.
Eine Übersicht freier Kleingartenparzellen finden Sie auf der Website des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg unter Gartensuche.
Trotzdem nachfolgend einige Informationen zur Mitgliedschaft in unerem Verein:
Was bietet unser Gartenverein?
- Wir verfügen derzeit über 117 Parzellen in verschiedensten Größen (von ca. 200 qm bis über 400 qm).
- Auf allen Parzellen befinden sich Gartenlauben in unterschiedlichster Bauweise, (einfacher) Ausstattung und mit unterschiedlichem Alter.
- Unsere Mitglieder gehören allen Altersgruppen an. Schon jetzt bildet die Gruppe der 30- bis 50-jährigen unsere größte Gruppe, wobei derzeit ein Generationenwechsel stattfindet.
- Gartenfreundinnen und Gartenfreunde unterschiedlichster Nationalitäten zählen zu unseren Mitgliedern.
- In unserem recht schlichten, aber doch gepflegten und geräumigen Vereinshaus finden regelmäßig Veranstaltungen für alle Mitglieder statt.
- Am Vereinsheim befindet sich ein kleiner Spielplatz.
- Und auch eine Ausgussanlage für sog. Chemietoiletten ist vorhanden.
Wie betrachten wir die Schreber und ihre Gärten heute?
Leider hat sich in der Gesellschaft ein zwiespältiges Bild von Schrebergärten und Schrebern verfestigt. Während letztere häufig als vermeintlich spießig, eigenwillig, verschlossen oder gar nationalistisch abgetan werden, erwarten auf der anderen Seite viele junge Anwärter, mit einem Schrebergarten einen Privatgarten, ein Ferienhaus oder gar (wegen unserer Lage an der Tarpenbek) einen Kanuliegeplatz zu erwerben. All diese Vorstellungen sind schlicht unzutreffend; aber natürlich auch durch Fehler der Schreber selbst verursacht, welche über lange Jahre hinweg begangen wurden. So sehr es auch wieder in Mode gekommen ist, einen Kleingarten zu pachten, über die eigentlichen Hintergründe ("Warum ist das eigentlich so billig?", "Was soll das mit den Hecken?") sind sich die wenigsten im Klaren.
Was steckt wirklich dahinter?
Eine Kleingartenparzelle ist einfach nur Pachtland und für unsere Gartenvereine gelten recht umfangreiche Regeln und Ordnungen und vor allem ein Bundesgesetz (Bundeskleingartengesetz). So gelten besondere Bestimmungen nicht nur hinsichtlich der Bebauung der Parzelle, sondern auch die Bepflanzung einer Kleingartenparzelle steht nicht gänzlich im Belieben des Pächters.
Das Kleingartenwesen ist gerade deshalb privilegiert und vom Grundgesetz, sowie von den sondergesetzlichen und gesetzesübergreifenden Regelungen des BKleingG geschützt, weil es gemeinnützig ist und wichtige soziale, ökologische und städtebauliche Funktionen zu erfüllen hat. Die Kleingartenpacht ist eine sozialverträglich geprägte Nutzung fremden Grund und Bodens. Das bedeutet einerseits, dass der Verpächter (die Freie und Hansestadt Hamburg) sich mit einer kleingärtnerischen Nutzung seines Landeigentums einverstanden erklärt und auf die anderweitige, renditebringende Verwertung seines Bodens, z.B. als Bauland oder Fläche für Erholung und Freizeitgestaltung, verzichtet.
Das bedeutet für uns als Kleingärtner, dass wir nicht nur das (geringere) Entgelt für die vereinbarte Nutzungsart "kleingärtnerische Nutzung" entrichten müssen, sondern diese Nutzung auch wirklich betreiben müssen. Auf eine betonte Erholungsnutzung müssen wir demgegenüber verzichten, damit jedem, der sich einen Garten nur über die Anpachtung eines Gartens leisten kann, dies nicht durch hohe Pachtzinsen, Gebühren und übrige Aufwendungen verwehrt wird.
Diese kompromisslose Bindung an die kleingärtnerische Nutzung ist also der "Preis" für die Inanspruchnahme des Schutzes, den das BKleingG den Kleingärtnern bietet und den kein anderes pachtvertragliches Nutzungsverhältnis bieten kann (dazu gehören: Pachtzinshöhe, geregelte Kündigungsgründe, Entschädigungspflicht, Festsetzung als Dauerkleingärten und deren Rechtsfolgen). Vor diesem Hintergrund sind die Beschränkungen in der Freizügigkeit der Gartennutzung vertretbar und akzeptierbar. Denn mal ehrlich: Glaubt jemand wirklich, dass er gegen Zahlung einer jährlichen Pacht von € 70,40 ein 400 qm großes Grundstück zwischen Eppendorf, Winterhude, Groß Borstel und Lokstedt zur vollständig freien Nutzung überlassen bekommt?
Das Fazit lautet: Nur wer bereit ist, die genannten Gegebenheiten zu akzeptieren und zu beachten, sollte sich um einen Kleingarten bewerben.
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Fragen_und_Antworten_02 (3.03 MB)
Merkblatt_Nutzung_Kleingärten_Hamburg.pdf (98 KB)