Erläuterungen und Unterlagen zur Parzellenaufgabe
Selbstverständlich kann auch die Zeit als Schreber bzw. die Mitgliedschaft in einem Gartenverein nicht endlos währen; selbst wenn unsere Gartenfreundinnen und Gartenfreunde manchmal (zu Recht) den Eindruck haben, mehr als nur ihr halbes Leben in ihrer Parzelle zugebracht zu haben. Die Aufgabe einer Parzelle stellt daher regelmäßig einen erheblichen und oft schmerzhaften Einschnitt dar.
Hinzu kommt, dass jede Gartenfreundin und jeder Gartenfreund verpflichtet ist, seine Parzelle geräumt und in einem "ordnungsgemäßen" Zustand zu übergeben. Was ordnungsgemäß bedeutet, wird schlichtweg durch das Bundeskleingartengesetz, den Pachtvertrag, die Satzung und die Gartenordnung vorgeben. Damit ergibt sich folgender Ablauf.
Ablauf einer Parzellenauf- und -übergabe
- Kündigung durch den Pächter
- Gartenbegehung durch den Fachberater und ein weiteres Vorstandsmitglied
- Erteilung der Auflagen für die Schätzung
- Umsetzung der Auflagen durch den aufgebenden Pächter und kurze Abnahme durch den Vorstand
- Schätzung durch die Schätzungskommission; Ermittlung des Schätzpreises
- Übermittlung des Schätzungsergebnisses an den aufgebenden Pächter und Bestätigung bzw. Beantragung einer kostenpflichtigen Nachschätzung durch den Landesbund
- Nach Bestätigung des Schätzpreises: Auswahl eines Nachfolgers durch den Vorstand
- Zusage des Nachfolgers
- Übergabe der Parzelle im Beisein des 1. Vorsitzenden, des aufgebenden und des übernehmenden Pächters
Schon auf den Blick ist zu sehen, dass das Procedere, welches für den Vorstand nach der Satzung und auch durch die Vorgaben des Landesbunds der Gartenfreunde in Hamburg e.V. verbindlich ist, einige Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb unsere dringende Bitte: Prüft selbst einmal kritisch, welche Maßnahmen bis zur Übergabe der Parzelle erforderlich sein werden; so z.B. die Beseitigung von Koniferen und anderen Großbäumen (ggf. Genehmigung einholen); Beseitigung von Grenzbepflanzung und -bebauung; Beseitigung von Bauverstößen.
"Warum muss ich meine Parzelle "aufräumen"; die hab ich doch so übernommen?"
Eines der heikelsten Themen in jedem Gartenverein ist die immer wieder kehrende Frage, warum der aufgebende Pächter dafür verantwortlich ist, seine Parzelle vor der Übergabe an einen Nachfolger – ja sogar vor der Schätzung – in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Und dies obwohl der Gartenfreund oder die Gartenfreundin zum Teil den Zustand der Parzelle selbst bei ihrer Übernahme so vorgefunden haben.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass gerade an diesem Punkt von zahllosen Gartenvorständen in der Vergangenheit häufig nicht "sauber gearbeitet" wurde, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Viel zu häufig wurden Parzellen übergeben, die so nicht hätten übergeben werden dürfen. Die Folge war, dass der neue, und oft noch ahnungslose, Pächter die "Katze im Sack" kaufte und erst dann, als er seine Parzelle wieder aufgeben wollte, mit der Wirklichkeit konfrontiert wurde.
Im Grunde sind die Regelungen einfach: Der aufgebende Pächter hat alles zu entfernen, was nicht der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung dient. Fertig! Ein Bestandschutz greift am Ende der Pachtzeit nicht mehr. Sehr anschaulich erläutert sind die Gründe in diesem Merkblatt (63 KB).
Was ist das Ergebnis?
Wenn wir heute die "Tradition" durchbrechen, Parzellen zu übergeben, die in einem an sich beklagenswerten Zustand sind, sichern wir nicht nur auf Dauer den Bestand unseres Gartenvereins, sondern verbessern auch und gerade die Zufriedenheit und "Stimmung" unserer aktiven Vereinsmitglieder. Diejenigen Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die ihre Parzellen schon über Jahre und Jahrzehnte bewirtschaften, haben Klarheit darüber, was bei Aufgabe zu erledigen ist. Unsere neuen Mitglieder haben die Gewissheit, einen Garten zu übernehmen, den sie – frei von irgendwelchen "Atlasten" – gestalten und bewirtschaften können.