Auch bei uns ...

Liebe Gartenfreundin, lieber Gartenfreund!

In jeder Gemeinschaft, so auch bei uns, gibt es Verhaltensregeln, die von allen Mitgliedern zu beachten sind. Nachfolgende Hinweise beruhen auf Beschlüssen der Mitgliederversammlung bzw. des Vorstands des Vereins, dem Bundeskleingartengesetz, auf der Satzung und der Gartenordnung sowie auf Verordnungen verschiedener Behörden.

  1. Mitgliederversammlung
    Diese findet jährlich im Frühjahr statt. Eine schriftliche Einladung und die Tagesordnung werden allen Mitgliedern vier Wochen vor der Versammlung zugesandt. An ihr sollten alle teilnehmen, da hier über die Entwicklung des Vereins berichtet und über Anträge und Umlagen abgestimmt wird, die später für alle rechtsverbindlich sind.
     
  2. Jahresrechnung
    Sie wird zum Jahreswechsel versandt und enthält sämtliche für das Jahr anfallenden Kosten für ihre Parzelle. Die Aufnahmegebühr ist auch mit enthalten. Der Zahlungstermin ist der 15. Februar. Bei Zahlungsverzug wird ein Mahnzuschlag in Höhe von € 5,00 zuzüglich Portokosten erhoben.
     
  3. Stromanschlüsse
    Soweit es sich um Einzelanschlüsse handelt, erfolgt die Abrechnung mit Vattenfall (vormals HEW). Bei Übernahme teilt der neue Pächter Vattenfall den Zählerstand, das Kassenzeichen oder die Zählernummer sowie seinen Namen und seine Anschrift telefonisch mit. Bei der Übernahme eines Stromanschlusses der Stromgemeinschaft erfolgt die Abrechnung zwischen dem abgehenden und dem neuen Pächter.
    Der Zählerstand ist jährlich in der 46. Kalenderwoche schriftlich dem Verein (in den Vereinsbriefkasten) zu melden. Bei Nichtmeldung wird eine gebührenpflichtige Erinnerung versandt. Die Vorauszahlung richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch bzw. wird geschätzt.
     
  4. Wasser
    Da wir nur Sommerleitungen im Gelände haben, wird das Wasser im Herbst abgestellt. Dazu müssen zur Entleerung der Leitungen die Wasserhähne auf den Parzellen für einige Tage geöffnet bleiben. Sie müssen aber auf jeden Fall bis zum wieder Anstellen im Frühling geschlossen werden.
    Die Termine werden durch Aushang bekanntgegeben. Vor den Parzellen befinden sich Absperrventile im Weg, die bei Arbeiten oder bei Rohrbrüchen einen Wasserverlust verhindern sollen. Sollte ein Pächter diesen nicht finden, so fragt er bitte seinen Nachbarn. Bei Pächterwechsel erfolgt die Abrechnung zwischen dem abgehenden und dem neuen Pächter.
     
  5. Gemeinschaftsarbeit
    Alle Mitglieder sind verpflichtet, auf Weisung des Vorstandes Gemeinschaftsarbeit zu erbringen. Die Zahl der Stunden wurde auf insgesamt 8 Stunden pro Jahr und Parzelle festgesetzt. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung wird bei Verhinderung ein Betrag von € 45,00 für jede nicht geleistete Stunde erhoben und mit der Jahresrechnung eingezogen. Die letzte Möglichkeit, die Stunden zu erbringen, besteht in der Regel an den letzten Oktoberwochenenden oder Anfang November. Die Termine werden durch Aushang bekanntgegeben.
     
  6. Versicherungen
    Einbrüche und Brände sind über den Landesbund der Gartenfreunde pauschal versichert. Die Mindestversicherungssumme beträgt € 500,00. Eine gestaffelte Höherversicherung ist bis zu einem Betrag von € 6.000,00 möglich. Eine pauschale Gebäudeversicherung besteht bei dem KDV Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 12, 50672 Köln, Tel: 0221 9138120.
    Die Versicherungsbedingungen und Preise werden in jedem Jahr in der Ausgabe November des "Hamburger Gartenfreundes“ abgedruckt. Alle auftretenden Versicherungsschäden sind über Notruf 110 oder beim Polizeirevier in der Troplowitzstraße (Tel: 040 4286-62347) unverzüglich anzuzeigen. Beim Vorstand erhaltet ihr dann eine Schadensmeldung, die ausgefüllt an den Landesbund weitergegeben werden muss.
     
  7. Verbrennen
    Das Verbrennen von Gartenabfällen ist in Hamburg nicht erlaubt.
     
  8. Lärmschutz
    Durch eine EU-Bestimmung ist die Hamburgische Lärmschutzverordnung nicht mehr in Kraft. Da unser Vereinsgelände Erholungsgebiet ist, haben wir die wichtigsten Punkte der vorhergehenden Lärmschutzverordnung in Vereinsrecht übernommen:
    In der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr sind alle Arbeiten zu unterlassen, die die Nachtruhe Dritter stören. Rasenmäher dürfen im Vereinsgelände nur in der Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden. Sonn- und Feiertags gilt ein grundsätzliches Verbot zur Benutzung. Gleiches gilt für andere lärmerzeugende Geräte und Maschinen. Diese Einschränkungen gelten nur während unserer Saison von 1. Mai bis zum 30. September.
     
  9. Toiletten
    In Kleingärten sind nur Trockentoiletten, Trenntoiletten oder Campingtoiletten (sog. Porta Potti) erlaubt. Zur Entleerung letzterer befindet sich am Vereinshaus eine Ausgussanlage. Die Anlage wird vom 1. November bis zum 31. März außer Betrieb genommen. Jedem Pächter wurde ein Schlüssel anlässlich der Mitgliederversammlung im März 2007 bzw. bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt. Die Ausgussanlage ist selbst keine Toilette für die Mitglieder.
     
  10. Toreinfahrt
    Beide Flügel der Toreinfahrt müssen geschlossen sein (gilt besonders für Radfahrer). Wenn wegen einer Anlieferung das Tor ausnahmsweise offen bleiben soll, bitte ein Schild mit Namen und Parzellennummer anbringen.
     
  11. Hecken und Wege
    Die Hecken sind zweimal im Jahr, und zwar ab Ende Juni (Vogelschutz) und während der Winterruhe zu schneiden. Nach dem Schnitt dürfen die Hecken die Pfostenhöhe von 1,10 m nicht überschreiten und nicht mehr als 20 cm in den Weg hineinragen. Die Wege vor den Parzellen sind bis zur Mitte von Unkraut freizuhalten. Die Gesamtwegbreite vor den Hecken am Tarpenbekweg und am Bahndamm ist von Anliegern zu mähen und in Ordnung zu halten.
     
  12. Vereinshaus
    Der Festausschuss veranstaltet ca. sechsmal im Jahr ein "Fest mit Stimmung und Tanz" zu günstigen Preisen. Durch Aushang werden alle Mitglieder eingeladen und Termine bekannt gegeben.
    Für private Veranstaltungen kann das Vereinshaus gemietet werden. Mitglieder und ihre engeren Angehörigen zahlen zurzeit € 200,00, Nichtmitglieder € 400,00. Die Miete schließt die Benutzung des vereinseigenen Geschirrs, Heizung und Strom ein. Die Endreinigung schlägt mit einer Aufwandsentschädigung von € 60,00 zu Buche.
     
  13. Fördernde Mitglieder
    Bei dem größten Teil unserer Gartenfreunde sind die Ehegatten/Partner mit einem Jahresbeitrag von € 31,50 Ehegatten-/Partnermitglieder. Fördermitglieder können Kinder, Lebensgefährte, Freunde, Bekannte etc. werden. Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit € 61,50 einschließlich der Zeitung „Der Hamburger Gartenfreund“ zuzüglich Portokosten. Fördernde Mitglieder haben nach der Satzung des Vereins die gleichen Rechte wie Parzelleninhaber.
     
  14. Gartenabfälle / Bußgeld
    Gartenabfälle sind zu kompostieren. Das Ablegen von Rasen-, Hecken- oder Baumabschnitt sowie Bauschutt und Müll aller Art an den Böschungen des Bahndamms und der Tarpenbek, werden mit einem Bußgeld von € 100,00 geahndet. Im Wiederholungsfall droht die Kündigung des Kleingartenpachtvertrages und der Ausschluss aus dem Verein. Hierbei ist der Gartenordnung als Bestandteil der Satzung besondere Beachtung zu schenken.

Wichtige Infos

Die aktuellen Versionen der Merkblätter des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg findet ihr hier: https://www.gartenfreunde-hh.de/vereine/infothek/merkblaetter-dokumente/